Die österreichische Gewerbeordnung 1994 unterscheidet Tätigkeiten, für die der Unternehmer einen Befähigungsnachweis erbringen muss und solche, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist.
Befähigungsnachweispflichtige Gewerbe nennt man reglementierte Gewerbe.
Tätigkeiten, für deren Ausübung kein Befähigungsnachweis erforderlich ist, heißen freie Gewerbe.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat nun eine aktualisierte Liste freier Gewerbe veröffentlicht.
Hier geht's zur Liste der freien Gewerbe
Hier geht's zur Liste der reglementierten Gewerbe
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