Montag, 25. März 2013

GmbH-Reform in Begutachtung

Jetzt wird es ernst: Das Justizministerium hat vor kurzem den Entwurf eines Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 (GesRÄG 2013) zur Begutachtung für die lange anstehende GmbH-Reform verschickt.

Wesentliche Punkte sind nach dem Entwurf:
  • Das Mindeststammkapital der GmbH soll von 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Weiterhin genügt es, dass die Hälfte in bar eingezahlt wird.
  • Der Gesellschaftsvertrag der GmbH bedarf weiterhin der Notariatsaktsform. Da die Höhe der dafür anfallenden Kosten von der Höhe des Stammkapitals der GmbH abhängt, kommt es durch die Absenkung des Mindeststammkapitals automatisch auch zu einer Reduktion der Kosten für den Notariatsakt. Außerdem sollen bestimmte Gründungen durch natürliche Personen einem besonders günstigen Tarif unterstellt werden. Für GmbH mit einem Stammkapital von 10.000 Euro reduzieren sich überdies die Kosten für
    diverse erforderliche Beglaubigungen (z.B. der Anmeldung zum Firmenbuch).
  • Die Mindest-KöSt für die GmbH sinkt von 1.750 Euro auf 500 Euro jährlich.
Eigene Anmerkung: Die Höhe der Mindestkörperschaftsteuer hängt weiterhin von der Höhe des Stammkapitals ab. Daher wird bei bereits bestehenden GmbHs unverzüglich nach Inkraftreten des Gesetzes zu prüfen sein, ob nicht eine Kapitalherabsetzung auf € 10.000,- sinnvoll ist. Dies wird vor allem dann geboten sein, wenn bestehende GmbHs keine laufenden Gewinne oder sogar Verluste machen.

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