Wesentliche Punkte sind nach dem Entwurf:
- Das Mindeststammkapital der GmbH soll von 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Weiterhin genügt es, dass die Hälfte in bar eingezahlt wird.
- Der Gesellschaftsvertrag der GmbH bedarf weiterhin der Notariatsaktsform. Da die Höhe der dafür anfallenden Kosten von der Höhe des Stammkapitals der GmbH abhängt, kommt es durch die Absenkung des Mindeststammkapitals automatisch auch zu einer Reduktion der Kosten für den Notariatsakt. Außerdem sollen bestimmte Gründungen durch natürliche Personen einem besonders günstigen Tarif unterstellt werden. Für GmbH mit einem Stammkapital von 10.000 Euro reduzieren sich überdies die Kosten für
diverse erforderliche Beglaubigungen (z.B. der Anmeldung zum Firmenbuch). - Die Mindest-KöSt für die GmbH sinkt von 1.750 Euro auf 500 Euro jährlich.
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